Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin einer oder mehrerer Kommanditgesellschaften, insbesondere die Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin der F + B Betreiber GmbH & Co. KG mit Sitz in Elmshorn, welche den Betrieb und die Bereitstellung von Räumlichkeiten für Veranstaltungen, Schulungen, Bürotätigkeiten und Gastronomie zum Gegenstand hat, sowie die Vornahme aller Geschäfte, die diesem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen.