Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, darf dieser Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Ingenieursdienstleistungen jeder Art, insbesondere betreffend Qualität, Auditierung und Zertifizierung im technischen und verfahrenstechnischen Bereich von Unternehmen. Die Tätigkeit umfasst insbesondere auch Beratung in verschiedenen Zertifizierungsverfahren, technische Redaktion und Unterstützung in Verfahrens- und Schweißtechnik sowie Bauüberwachung und Planung, Koordination und Durchführung zerstörungsfreier Prüfungen. Dabei können auch Mitarbeiter der Gesellschaft im Wege erlaubnispflichtiger Arbeitnehmerüberlassung bei Dritten tätig werden. Gegenstand der Gesellschaft kann auch sein, Organ im Rahmen eines steuerlichen Organschaftsverhältnisses zu sein. Die Gesellschafterversammlung kann die Geschäftsführung ermächtigen, einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abzuschließen.