Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit erlaubnisfreien Waren aller Art, insbesondere Agrarerzeugnisse, Lebensmittel und Rohstoffe sowie deren Im- und Export sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, das Halten von Beteiligungen an Personengesellschaften und juristischen Personen, der An- und Verkauf von Immobilien und deren Verwaltung nebst Maklertätigkeit sowie Investitions-, Finanzierungs-, Versicherungs- und Geschäftsberatung.