Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung des eigenen Vermögens, also der Erwerb, das längerfristige Halten und der Verkauf von eigenen Vermögensbeteiligungen, insbesondere von Unternehmensbeteiligungen wie Aktien oder anderen Wertpapieren, aber auch von ETFs und Anleihen sowie die allgemeine Vermögensverwaltung und die Vornahme der damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.