Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung, der Erwerb, die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie sowie der Beratung von Kunden in den oben genannten Bereichen. Ausgenommen sind genehmigungspflichtige Geschäfte, insbesondere die Geschäfte nach § 32 KWG sowie die Rechts- und/oder die Steuerberatung.