Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Gegenstand
Der Handel mit Stalleinrichtungen, Gülletechnik, Geräten der Stallinnenmechanisierung sowie der Handel mit allen Artikeln dieses Geschäftszweiges. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und sie erwerben oder zur Durchführung ihrer Aufgaben neue Unternehmen gründen oder sich an ihnen beteiligen. Die Errichtung von Zweigniederlassungen ist gestattet.