Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und ist befugt Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
IT-Support, die IT-Beratung sowie der Betrieb eines IT-Systemhauses zum Zwecke des Handels mit allen in der IT beheimateten Waren und die damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.