Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin der Solarhof St. Michel GmbH & Co. KG mit dem Sitz in 25693 St. Michaelisdonn (nachfolgend "Kommanditgesellschaft" genannt), die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie die Förderung des Unternehmenszwecks der vorgenannten Kommanditgesellschaft innerhalb ihres Unternehmensgegenstandes, nämlich die Errichtung und der Betrieb von Photovoltaikanlagen (Solarstromanlagen), von sonstigen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien, von Anlagen zur Speicherung und Umwandlung von Energie sowie von Anlagen zur Stützung und Stabilisierung des elektrischen Netzes, der Verkauf von Energie aus den zuvor genannten Anlagen, die Beteiligung an anderen Unternehmen mit gleichen oder ähnlichen Unternehmensinhalten sowie die Unternehmensberatung für andere Unternehmen mit gleichen oder ähnlichen Unternehmensinhalten, ferner die Durchführung von erforderlichen Maßnahmen zur Bodenpflege sowie die Förderung und Organisation von Agrar-Maßnahmen, beispielsweise unter und zwischen den Solarmodulen, wobei die Landwirtschaft selbst nicht Gegenstand des Unternehmens ist.