Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines Zahnmedizinischen Versorgungszentrums im Sinne von § 95 SGB V als zahnärztlich geleitete Einrichtung, insbesondere zur Sicherstellung der ambulanten privat- und vertragszahnärztlichen Versorgung unter Berücksichtigung des zahnärztlichen Berufsrechtes, vertragsärztlicher Vorschriften und des Grundsatzes der freien Zahnarztwahl.