Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung von Hard- und Softwarekomponenten für Anwendungen im Bereich der Sicherheit und Gefahrenabwehr, Produktion und Verkauf unbemannter Systeme sowie zugehöriger Peripherie (Bodenstationen, Kamerasysteme, Sensoren, Funk- und Datenkommunikation), die Reparatur- und Instandsetzung unbemannter Systeme sowie Betriebs- und Beratungsdienstleistungen für den Einsatz unbemannter Systeme im Bereich der Forschung, Sicherheit und Gefahrenabwehr sowie die
Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere durch Erwerb, Halten, Verwalten, Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen sowie sonstigen
Vermögensgegenständen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.