Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so darf dieser Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
An- und Verkauf von Grundstücken, Erschließung von Baugrundstücken und Zuwegungen, Tätigkeit als Generalunternehmer und Bauträger, dabei insbesondere Entwicklung und Betreuung von Bauprojekten einschließlich Projektrealisierung nebst Errichtung von Wohn- und Geschäftshäusern, Verwaltung von Immobilien, Projektierung und Betreuung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden aller Art sowie Erbringung von grundstücksbezogenen Dienst-, Werk- und ähnlichen Leistungen aller Art, insbesondere Erhaltung und Pflege von Grundstücken und Zuwegungen.