Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- An- und Verkauf/Erwerb und Veräußerung sowie die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen, Neugründung von Gesellschaften, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, und alle damit im Zusammenhang stehende Geschäfte.
- An- und Verkauf/Erwerb und Veräußerung sowie Verwaltung von eigenen Immobilien, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, und alle damit im Zusammenhang stehende Geschäfte. Nach dem Kreditwesengesetz genehmigungspflichtige Tätigkeiten
werden nicht ausgeübt.
- An- und Verkauf/Erwerb und Veräußerung sowie Lagerung und Verwaltung von Luxusgütern, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.