Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung und Konzepterstellung für alle Entsorgungsleistungen, die Vermittlung und Durchführung von Entsorgungsdienstleistungen aller Art und der Handel mit Sekundärrohstoffen sowie die Eigenrücknahme im Verpackungsbereich gemäß VerpackV sowie der Erwerb, die Verwaltung, die Vertretung und die Veräußerung von Beteiligungen, insbesondere im Bereich der Planung, Beratung und Vermittlung und Durchführung von Entsorgungsdienstleistungen aller Art.