Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen gleich welcher Rechtsform im In- oder Ausland, die die Entwicklung, die Herstellung, die Lizensierung, den Vertrieb, den Im- und Export von Pharmazeutika, Medizinprodukten, von chemischen Rohstoffen und Endprodukten, von diätetischen Lebensmitteln sowie von Kosmetika betreiben.