Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Jeder Geschäftsführer darf für Geschäfte mit Gesellschaften, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Gesellschaft ist, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- der Erwerb, das Halten, das Verwalten, das Veräußern und die Betreuung der Immobilie in der Willsincken-Koppel 2, 23942 Dassow / OT Rosenhagen, eingetragen in dem Grundbuch des Amtsgerichts Wismar von Dassow Blatt 30429,
- die Verwaltung eigenen Vermögens ausschließlich auf eigene Rechnung