Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und ist befugt, mit der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb und Veräußerung, die Projektierung sowie das Halten, das Verwalten und die Bewirtschaftung von Immobilien, insbesondere des Grundstücks Emil-Andresen-Straße 102 in Hamburg, sowie Bauträgertätigkeit i.S.d. § 34c GewO und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.