Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft beteiligt sich direkt und indirekt an Unternehmen im In- und Ausland, sie erbringt Beratungsdienstleistungen, insbesondere für Beteiligungsgesellschaften (Aufspüren, Verhandeln und Durchführung von Investitionen, Überwachung und Führung von Beteiligungen sowie Durchführung von Devestitionen). Zur Erreichung des Gesellschaftszwecks kann die Gesellschaft qualifizierte Berater einsetzen. Die Gesellschaft kann Patente, Handelsmarken und technische und industrielle Kenntnisse erwerben, verwalten und übertragen.