Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Im- und Export sowie der Online- und Direkthandel von Waren aller Art, insbesondere mit Kinderspielwaren, Haushaltsartikeln und verpackten Lebensmitteln (ausgenommen sind erlaubnispflichtige Waren), desweiteren Beratungsdienst- und Rechercheleistungen für die genannten Waren und solche Geschäfte, die damit im Zusammenhang stehen oder geeignet sind, den Unternehmenszweck zu fördern.