Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Im- und Export sowie der Online- und Direkthandel von Waren aller Art, insbesondere mit Kinderspielwaren, Haushaltsartikeln und verpackten Lebensmitteln. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Waren.
Des Weiteren sind Gegenstand des Unternehmens Beratungs- und Rechercheleistungen für die genannten Waren und solcher Geschäfte, die damit im Zusammenhang stehen oder geeignet sind den Unternehmenszweck zu fördern.