Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Deutschlandweite Unternehmens-, Geschäftsführungs- und Personalberatung; Fördermittelberatung; Sozialberatung; Controlling und Finanzenberatung (soweit nicht nach dem KWG genehmigungspflichtig); Buchhaltungsservice; Unternehmensprozesssteuerung; Qualitätsmanagementberatung, -schulungen, Audits und Qualitätssicherungsbeauftragung; Coaching; Training; Fort- und Weiterbildung; Workshops, Schulungen und Seminare; Fernkurse, Fernunterricht und Präsenzveranstaltungen; Durchführung von Maßnahmen der AZAV-Zertifizierung als akkreditierter Bildungsträger; Durchführung von pädagogischen Prüfungen und Tests; IT-Anwendungsentwicklung; Digitalisierungsberatung; Datenschutzberatung und Übernahme von Datenschutzbeauftragung; Marketing, Werbung und Webdesign; Verlags- und Redaktionswesen und Leistungen; Lizenzvergabe und Franchisegeber; Network Marketing (MLM)