Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung von Projekten im Bereich der Wasser- und Energieversorgung oder Energietechnik einschließlich des Erwerbs, der Finanzierung und des Betriebs wasserwirtschaftlicher, stromoptimierter und thermischer Energieerzeugungsanlagen insbesondere mit Blockheizkraftwerken und anderen Technologien und der dazugehörigen technischen Komponenten sowie die Verwertung, Vermarktung und Veräusserung der damit erzeugten elektrischen und thermischen Energie und des Wassers