Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Im- und Export, der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit technischen Geräten und Maschinen sowie deren Aufbau, ferner die Umwelt- und Energieberatung. Ausgenommen sind Geschäfte, die einer besonderen Genehmigung bedürfen.
An- und Verkauf von Fahrzeugen aller Art, Dienstleistungen für Caravaning/Camper, Vermietung von Stellplätzen und Räumen, Vermittlung von Versicherungsverträgen, Handel mit Zubehör und Campingprodukten.