Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen. Vorstandsmitglieder können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen zu vertreten
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen zu vertreten
Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
der Vertrieb, der Import und Export von Pharmazeutika, Medizinprodukten, Kosmetika, chemischen Rohstoffen und Endprodukten sowie jeweils auf eigene Rechnung und im eigenen Namen, die Beteiligung an und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen, deren Gegenstand die Herstellung, der Vertrieb, der Import und Export von Pharmazeutika, Medizinprodukten, Kosemetika, chemischen Rohstoffen und Endprodukten ist.