Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann durch einstimmigen Gesellschafterbeschluss erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann durch einstimmigen Gesellschafterbeschluss von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
IT-Beratung im weitesten Sinne. Dies schließt sowohl reine Beratung, als auch den Handel mit Hard- und Software sowie die Erbringung von Dauerleistungen auf dem Gebiet der EDV und ähnliche Tätigkeiten ein.