Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Vermittlung von Personal, sowie alle damit direkt oder indirekt zusammenhängenden geschäftlichen Aktivitäten, auch über das Internet
- Transport von Waren sowie Montage bzw. Aufbau der gelieferten Waren
- Transport von Personen, unabhängig davon, ob dieser einer behördlichen Genehmigung bedarf
- Vertrieb von Waren und Dienstleistungen, auch über das Internet
- Kurierfahrten mit eigenen PKW oder Fahrzeugen jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 15 Tonnen