Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch jeden Geschäftsführer für sich allein oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung, Vermietung und die Verwertung von Grundbesitz sowie die Projektierung, Entwicklung, Realisierung und die Veräußerung von Bauvorhaben auf diesem Grundbesitz und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Dienstleistungen.