Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verkauf und die Vermietung von Rechenleistungen und Rechenservern; die Beratung und Unterstützung beim Erstellen und der Inbetriebnahme von Rechenzentren, Serverzentren und Kryptomining-Farmen; das Kryptomining; die Gesellschaft erbringt keine Finanzdienstleistungen oder Beratung im Finanzsektor.