Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit Kunststoffen aller Art sowie die Durchführung von Kunststoffbeschichtungen, korrosions- und chemikalienbeständigen Beschichtungen, Abdichtung und Verklebung von Beton, Asphalt und Metall, Industrieböden und Deckbelegen - auch durch Injektionstechnik - sowie die Erbringung von Untergrundvorbehandlungen sowie aller Tätigkeiten, die hiermit in Zusammenhang stehen.