Die Gesellschaft hat eine oder mehrere Geschäftsführerinnen. Jede Geschäftsführerin vertritt die Gesellschaft allein. Jede Geschäftsführerin kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung und Bildung (§ 52 Absatz 2 Satz 1 Nr. 7 AO), die Förderung der Hilfe für Behinderte (§ 52 Absatz 2 Satz 1 Nr. 10 AO), die Förderung des Sports (§ 52 Absatz 2 Satz 1 Nr. 21 AO), die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke (§ 52 Absatz 2 Satz 1 Nr.25 AO). Verwirklicht werden die unter § 2, Nr. 2 genannten Satzungszwecke durch die inklusive und tiergestützte Arbeit von KUNTERBUNTES gGmbH.