Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1) Ankauf, Vertrieb sowie Vermietung und Verleih von Spielautomaten (Geld- und Unterhaltungsautomaten) sowie münzenbetriebener Automaten, die der Genehmigung nach § 33 c Gewerbeordnung bedürfen und
Betrieb und Verwaltung gastronomischer Objekte aller Art 2) Betrieb eines oder mehrerer Sport- und Fitnessstudios und damit zusammengehörende Dienstleistungen und Handel, Erwerb von Grundstücken und
Gebäuden, deren Entwicklung und Vermarktung 3) Beteiligung an anderen Unternehmen und deren Geschäftsführung 4) Errichtung von Zweigniederlassung.