Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens und eigener Immobilien sowie der Aufbau eigenen Vermögens, z. B. durch den Zukauf oder den Bau von Immobilien und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Geschäfte. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich daran beteiligen, sie vertreten und/oder deren Geschäftsführung übernehmen.