Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Sanitär-, Heizungs- und Lüfungsbau, die Rohr- und Kanalreinigung, die Vornahme von Innenausbau- und Sanierungsmaßnahmen einschließlich die Brand- und Wasserschadensanierung und die Innenausstattung von Räumen sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.