Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Ist ein Geschäftsführer gleichzeitig GmbH-Gesellschafter oder Gesellschafter einer Beteiligungsfirma, darf er Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Ausführung von Tischlerarbeiten aller Art, Handel mit Hölzern, Kunststoffen, Halbfertigfabrikaten sowie die Herstellung und der Handel mit Möbeln, insbesondere Innenausstattungen und anderen Tischlereibedarfsartikeln, Herstellung sowie Reparatur und Wartung von Turngeräten.