Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen im Bereich der Informationstechnologie und des Marketings, insbesondere die Erstellung von Websiten und Onlineshops, das Social Media Marketing , das Newsletter und E-Mail-Marketing, die Suchmaschinenoptimierung sowie die Planung und die (technische) Durchführung von virtuellen oder hybriden Meetings, Events und Kongressen im Kundenauftrag.