Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb einer EDV-Firma, die Unternehmen aller Art in Frage der elektronischen Datenverarbeitung berät, sowie die Entwicklung, Erstellung, Einführung, Anpassung und Wartung von Computersoftware und -hardware und die Durchführung von Schulungen, soweit eine gesetzliche Erlaubnis hierfür nicht erforderlich ist, sowie der Betrieb einer Agentur für spezialisiertes Personal.