Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Bewachungsgewerbe nach § 34 a GewO, die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen aller Art, der Verkauf von Lebensmitteln und sonstigen Waren des täglichen Bedarfs. Ebenso die europaweite Reisegastronomie und Schaustellergeschäfte, die Erbringung von Dienstleistungen im Schaustellergewerbe, die Vermietung und Verpachtung von beweglichen Wirtschaftsgütern sowie der Im- und Export mit Waren des täglichen Bedarfs. Das Betreiben von gastronomischen Einrichtungen und Beherbergungsbetrieben, sowie der Einzelhandel mit Textilien.