Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere Maschinen, Anlagen, Technologieprozessen und Ersatzteilen im Bereich Industrie und Forschung, vor allem Petrochemie, Membrantechnologie, Wasser- und Gasaufbereitungsanlagen; Vertrieb und Verkauf von Chemikalien und Rohmaterialien; Anlagebau, Entwurf, Service und dazugehörige Technologieberatungen im Bereich Prozessindustrie und Forschung; Handelsvertretungen in obengenannten Bereichen auf dem lokalen und internationalen Niveau; Vermittlung von neuen Technologien und Patenten, vor allem auf dem Gebiet Prozessindustrie; Beteiligung an anderen Unternehmen und Projekten der obengenannten Bereiche im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, ferner Logistik- und Frachtführerdienstleistungen sowie lngenieurprüfleistungen.