Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Gewährleistung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen auf dem Gebiet des Kreises Steinburg.
Die Erbringung von Leistungen der Kreislaufwirtschaft und damit verwandte Geschäfte im Kreis Steinburg. Die Gesellschaft sammelt, befördert und schlägt Abfälle um und wird in allen Bereichen der Abfallentsorgung tätig. Im Rahmen des kommunalrechtlich Zulässigen kann die Gesellschaft auch außerhalb des Gebietes des Kreises Steinburg tätig sein.