Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Trockenbau, Fliesenverlegung, Holz- und Bautenschutz, Gebäudereinigung, der Betrieb eines Bauunternehmens im Hoch- und Ingenieurbau sowie der Handel mit Baustoffen aller Art, die Herstellung von Fertigbauteilen, überhaupt alle Arbeiten, die mit der Errichtung von Bauten zusammenhängen, auch die dafür an Grundstücken und Grundstücksteilen und grundstücksgleichen Rechten vorzunehmenden zusätzlichen Arbeiten.