Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
An- und Verkauf von Grundstücken, deren Entwicklung, Beplanung, Errichtung, Finanzierung und der Vertrieb von entwickelten und errichteten Immobilien. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, sich an Gesellschaften (natürliche u./o. juristische Personen) mit Schwerpunkten in der Immobilienwirtschaft zu beteiligen. Sie ist berechtigt, als phG die Geschäftsführung an Kommanditgesellschaften in der Rechtsform der GmbH & Co. KG zu übernehmen. Die Gesellschaft ist fernern berechtigt, Dienstleistungen in der Immobilienbranche anzubieten und auszuführen.