Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel und der Vertrieb genehmigungsfreier Güter aller Art, insbesondere das Verpacken, Etikettieren und Vermarkten von alkoholischen Getränken und Wein, der Im- und Export, die Handelsvertretung sowie die Beratung zur Existenzgründung und Unternehmensberatung, insbesondere in der Gastronomie, soweit keine besondere Genehmigung erforderlich ist und die Durchführung von Bauvorhaben (Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern) sowie die Sanierung von Gebäuden.