Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb eines medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) im Sinne des § 95 SGB V, insbesondere im Rahmen der vertragszahnärztlichen und privatzahnärztlichen Versorgung und die Erbringung zahnärztlicher Tätigkeiten aller Art. Gegenstand der Gesellschaft ist außerdem die (gewinnbringende) Verwaltung von Gesellschaftsvermögen/Erträgen der Gesellschaft.