Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Verkauf, Wartung und Planung von IT-Anlagen (Netzwerke, Computersysteme, Server, Peripherie)
- Verkauf und Wartung von Software
- Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des IT-Services
- Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Datenschutz und IT-Sicherheit
- Verkauf, Wartung und Planung von Telekommunikationsanlagen
- Betrieb von Rechenzentren
- Design, Konzeption, Umsetzung und Hosting von Websites
- Managed-Services im IT-Bereich
und alle damit zusammenhängenden Geschäfte, mit Ausnahme genehmigungspflichtiger Geschäfte.