Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
1. Das Erbringen von Dienstleistungen im Pflegebereich sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. 2. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft darf Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art errichten, übernehmen, veräußern, ihre Geschäfte führen und sich an solchen Unternehmen -auch als persönlich haftende Gesellschafterin- beteiligen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und schließen. Die Gesellschaft darf Unternehmensverträge jeder Art abschließen.