Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so darf er Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vergabe (Auftragserteilung) von Fliesen-, Trockenbau-, Fugen- und Fassaden-, Maler- und Lackierer- sowie Bodenbelagsarbeiten und Maurer- und Betonarbeiten, Zimmerei- und Dachdeckereiarbeiten sowie alle mit der Erstellung und dem Verkauf sowie Vertrieb von Ein- und Mehrfamilien-, Reihen- sowie Doppelhäusern verbundenen Tätigkeiten als Generalübernehmer sowie die Bauberatung und Planung. Ferner der Warenvertrieb von Baustoffen und Bauelementen sowie die Vermittlung von diesen.