Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Ausübung eines Versicherungsagentengewerbes, die Vermittlung von Hypotheken, Darlehen und Krediten, die Vermögens- und Finanzberatung, die Vermittlung von Kapitalanlagen sowie die Vermittlung von Bankgeschäften, sofern sie nicht unter einen entsprechenden Gesetzesvorbehalt fallen. Das Tätigkeitsgebiet der Gesellschaft ist die Bundesrepublik Deutschland.