Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Unternehmensberatung, insbesondere im Bereich Strategie, Organisation, Betriebsabläufe sowie Systeme der Information, Kommunikation und Datenverarbeitung, einschließlich Internet und e-commerce und der Erwerb und Verkauf, die Verwaltung von Grundstücken im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie der Handel mit Hard- und Software.