Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
IT-Beratung, das Erstellen und Vertreiben von Software, das Konfigurieren und Vertreiben von Hardware, die Erstellung/die Einrichtung und das Konfigurieren von Netzwerken/Datenverbindungen jeder Art sowie das Planen, Erstellen, Betreiben und Handeln mit IT Infrastruktur.