Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Gegenstand des Unternehmens sind -entlang der Wertschöpfungskette für Gas, Öl und sonstiger Energieträger- die Entwicklung von und/oder die Beteiligung an Projekten und Unternehmen im Bereich der Gas-, Öl- und sonstiger Energiegewinnung, die Be- und Verarbeitung dieser Produkte, deren Transport sowie deren Handel (einschließlich diesbezüglicher Derivate) und deren Vertrieb inklusive der Übernahme des diesbezüglichen Projektmanagements und/oder Beratung.