Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Planung, die Konstruktion und das Errichten von Anlagen zur Erzeugung von regenerativer Energie sowie das Halten von Geschäftsanteilen von Gesellschaften, die sich ebenfalls mit der Planung, der Kontruktion, dem Errichten und dem Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von regenerativer Energie beschäftigen.